Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Vertragsparteien

 

Vertragsparteien sind Sonja Tatus (folgend aufgeführt als Auftragnehmerin), Alpersbach 5, 79856 Hinterzarten und der jeweilige Auftraggeber. Sofern sich eine Partei bei der Vertragsdurchführung Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.

 


2. Geltungsbereich

 

Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für Folgeaufträge, auch wenn nicht erneut darauf hingewiesen wurde und nicht erneut die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft wurde.

 

Die Gültigkeit anderer Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit diesen AGB übereinstimmen oder nicht durch die Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

 

Die Auftragnehmerin ist berechtigt bei Nichteinhaltung der AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, vorliegende Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.

 


3. Vertragsschluss
Der Auftraggeber erteilt den Auftrag in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form. Der Auftrag ist erst angenommen, wenn die Auftragsannahme von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurde. Als schriftliche Auftragsbestätigung gilt auch eine E-Mail. Mit Bestätigung der Auftragsannahme tritt der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber in Kraft.

 

Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.

 

Die Auftragsbestätigung ist bezüglich Gegenstand und Umfang des Auftrags sowie hinsichtlich der Vergütung verbindlich. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung im Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.

 

Die Auftragnehmerin behält sich vor, die Auftragsannahme jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 


4. Pflichten des Auftraggebers

 

Besondere Ausführungswünsche teilt der Auftraggeber der Auftragnehmerin bei Auftragserteilung mit.

 

Die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Datenträger, Informationen und Unterlagen (CDs, DVDs, digitale Dateien per E-Mail oder Downloadmöglichkeit, Schreibvorlagen, Abkürzungserläuterungen, Interviewleitfäden usw.) hat der Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

 

Der Auftragnehmerin können Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung der vorgenannten Pflichten des Auftraggebers ergeben, nicht angelastet werden.

 

Insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für Leistungsverzögerungen oder Ausführungsmängel, welche durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung, unverständliche Diktate oder Fehler in den Vorlagen und Verzögerungen in der Übermittlung der Dateien durch den Auftraggeber entstehen.

 

 

 

5. Liefertermin, Leistungsverzögerung, Abnahme

 

Als Ausführungstermin wird jeweils der mit dem Auftraggeber vereinbarte Liefertermin vereinbart. Sind die Dateien oder die notwendigen Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig vorhanden, verlängert sich die Frist dementsprechend.

 

Die Auftragnehmerin kann von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin abweichen, wenn sich der Auftrag als außerordentlich umfangreich erweist oder besondere Schwierigkeiten aufweist.

 

Kann ein Auftrag aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit oder technische Probleme) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden, wird der Auftraggeber umgehend durch die Auftragnehmerin hierüber informiert. Einen Schadenersatzanspruch kann der Auftraggeber hieraus nicht ableiten.

 

Kann die Auftragnehmerin Verpflichtungen durch Umstände, welche sie nicht zu verantworten hat, nicht länger erfüllen, hat die Auftragnehmerin ohne jede Schadensersatzpflicht das Recht, den Vertrag zu lösen. Solche Umstände sind auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich, Feuer, Unfall, Krankheit oder sonstige Umstände, auf die Auftragnehmerin keinen Einfluss auszuüben vermag.

 

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Auftragnehmerin die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von der Auftragnehmerin vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden, hat die Auftragnehmerin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Auftragnehmerin ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit, zu verschieben.

 

Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg per elektronischer Datenfernübertragung. Dies geschieht auf Gefahr des Auftraggebers.

 

Kommt die Auftragnehmerin mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Auftragnehmerin eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.

 

Wenn die Daten nachweisbar an den Auftraggeber abgeschickt wurden, gilt die Lieferung als erfolgt. Die Leistung gilt mit Ablauf von 7 Tagen nach Lieferung als abgenommen. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Auftraggeber gelieferte Daten oder Teile daraus verwendet oder der Auftraggeber die Rechnung von der Auftragnehmerin ohne Vorbehalte begleicht.

 


6. Ausführung, Mängelbeseitigung, Haftung und Gewährleistung

 

Die Auftragnehmerin führt alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen aus. Es wird jedoch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Irrtümer in gelieferten Daten verursacht wurden, übernommen. Dies gilt sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber Dritten. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrages. Schadenersatzforderungen aufgrund entgangenen Gewinns oder sonstigen mittelbaren Schäden sind auf jeden Fall ausgeschlossen.

 

Bei nachweisbaren Fehlern in den von der Auftragnehmerin bearbeiteten Daten hat der Auftraggeber einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung des Produktes. Grundlage der Nachbesserung ist die vertraglich vereinbarte Leistung. Eine Minderung des Preises ist bei Einigung beider Vertragsparteien möglich.

 

Offensichtliche Mängel werden jedoch nur berücksichtigt, wenn der Auftraggeber diese innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Leistung schriftlich anzeigt. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der Auftraggeber auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel zustehen könnten. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige aus. Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Das Beanstandungsrecht des Auftraggebers erlischt, wenn das gelieferte Produkt bearbeitet oder einer dritten Partei übergeben wurde.

 

7. Preise

 

Die Preise verstehen sich in Euro und sind Endpreise, da die Auftragnehmerin als Kleinunternehmerin keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausweist.

 

Die aktuell gültige Preisliste ist auf der Website einsehbar. Abweichend von der Preisliste können andere Preise vereinbart werden. Dies bedarf in jedem Fall der Schriftform, welcher per E-Mail Genüge getan ist.

 

Bei Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber ist die Auftragnehmerin berechtigt, erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Es gelten die am Tag der Auftragserteilung vereinbarten Preise.

 

Preisänderungen bleiben vorbehalten!

 


8. Zahlungsbedingungen

 

Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnungsstellung. Rechnungen sind umgehend oder am Monatsende fällig und innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge durch Überweisung zu begleichen.

 

Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des derzeit allgemein gültigen Zinssatzes eines Kontokorrentkredites zu berechnen. Eventuelle Kosten eines außergerichtlichen Inkassoverfahrens bei nicht fristgemäßer Bezahlung gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers.

 

Bei umfangreichen Aufträgen kann die Auftragnehmerin einen angemessenen Vorschuss verlangen. Werden Teillieferungen vereinbart, so kann die Rechnungslegung für die erbrachte Teilleistung am Ende des Gesamtauftrages oder jeweils mit der entsprechenden Teillieferung erfolgen.

 


9. Datenschutz

 

Die Auftragnehmerin sichert zu, die im Zusammenhang mit Anfragen und Aufträgen überlassenen Informationen und Daten absolut vertraulich zu behandeln.

 

Im Falle einer Anfrage wird die übermittelte E-Mail oder Postadresse dazu verwendet, die Anfrage zu bearbeiten und zu beantworten. Kommt kein Auftrag zustande, erfolgt keine dauerhafte Speicherung der Daten.

 

Bei Auftragserteilung werden alle Daten, die zur Ausführung des Auftrages und zur Rechnungserstellung notwendig sind, gespeichert und zudem in einer Kundenkartei erfasst. Bei der Aufbewahrung der Daten werden die gesetzlichen Fristen eingehalten. Sofern diese gesetzliche Frist abgelaufen ist, kann jederzeit eine Löschung der Daten verlangt werden.

 

Digitale Dateien und Word-Dokumente, die im Zuge der Auftragserledigung gespeichert wurden, werden nach der Rechnungsbegleichung gelöscht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

Bei der elektronischen Übermittlung von Daten kann kein absoluter Schutz von vertraulichen Informationen gewährleistet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Daten und Informationen erlangen. Der Auftraggeber wird auf dieses Risiko ausdrücklich hingewiesen.

 

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

 

Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung ist der derzeitige Wohnsitz der Auftragnehmerin.

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ist das für den Wohnsitz zuständige Gericht.

 

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Auftragnehmerin und den Auftraggebern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

 

11. Sonstiges

 

Zusatzvereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten nicht. Die Schriftform ist durch E-Mail erfüllt.

 

Sofern eine dweise unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bedingungen gültig.er Bedingungen durch Aufhebung oder rechtliche Unwirksamkeit ganz oder teil

 


 

Stand: Juli 2017